Energieausweis für Eigentümer
Nach der am 1. Mai 2014 in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) enthält der neue Ausweis eine detailliert Verbrauchsskala und ist mit Energieeffiziensklassen ausgestattet, um Käufer und Mieter einen noch schnelleren Überblick über die wichtigsten Kennzahlen einer Immobilie zu geben.
Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis, welcher ist für Sie der richtige?
Welchen Ausweis Sie benötigen, richtet sich nach Alter und Zustand der Immobilie. Generell gilt: Bei allen Neubauten und vor 1977 gebauten Häusern, die nicht in der Zwischenzeit saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei allen anderen Immobilien reicht der Verbrauchsausweis.
Der Unterschied zwischen den beiden Ausweisen:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis / Energiepass spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig. Er ist günstiger als der Bedarfsausweis.
Der bedarfsorientierte Energieausweis / Energiepass berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfaßt, das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik. Außerdem zeigt er Einspar- und Modernisierungspotenziale auf. Er ist teurer, dafür aber umfangreicher.
Beim Verkauf oder Vermietung muss den Interessenten bereits bei der Besichtigung der Energieausweis vorgelegt werden (Vorzeigepflicht auch ohne Aufforderung). Der Ausweis ist nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages im Original oder in Kopie an den Vertragspartner zu übergeben.
Energiekennwerte in Immobilienanzeige – Pflichtangaben bei jeder kommerziellen Anzeige zum Verkauf, Vermietung oder Verpachtung