kostenlose Immobilienbewertung

Verkehrswertermittlung

Der Gesetzgeber definiert den Verkehrswert einer Immobilie wie folgt (§194 des Baugesetzbuches (BauGB) ):

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Neben den 3 normierten Bewertungsmethoden der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV),

  • Vergleichswertverfahren und Bodenwertermittlung nach § 15 bis 16 ImmoWertV
  • Ertragswertverfahren nach § 17 bis 20 ImmoWertV
  • Sachwertverfahren nach § 21 bis 23 ImmoWertV

(die Bewertungsmethoden kommen je nach Objektart zur Anwendung), spielen Praxis, Erfahrung und Marktkenntnis eine entscheidende Rolle bei der Verkehrswertermittlung.

Nur ein marktgerechter Verkaufspreis sichert einen großen Interessentenkreis und damit einem Verkauf in angemessenem Zeitrahmen. Die Bewertung erfolgt an Hand von Objektunterlagen und nach einem persönlichen vor Ort Termin.

Sachverständigen Gutachten

Ein formelles Sachverständigen Gutachten (kostenpflichtige Gutachterleistung) ist u.a. erforderlich bei:

  • Rechtsstreit vor Gericht
  • Vermögensregelung oder Vermögensübersicht, z.b. Vermögensfeststellung im Rahmen einer Scheidung
  • Schenkung , Erbschaft und Erbauseinandersetzung
  • Finanzierung oder Beleihung

Ein Gutachten ist aber immer eine gute Basis und dient besonders bei hochwertigen Immobilien als gute Verhandlungsgrundlage.