Widerruf

WIDERRUFSBELEHRUNG nach dem Fernabsatzgesetz für Verträge ab 13.06.2014

Mit der Novellierung des Verbraucherrechtes sind jetzt auch Maklerunternehmen verpflichtet ihre Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren. Der Gesetzgeber stärkt damit die Rechte der Verbraucher.

Der Makler ist angehalten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (also zu dem Zeitpunkt, wenn er auf die Anfrage eines Interessenten reagiert), über das 14-tägige Widerrufsrecht zu belehren, dass in § 355 des BGB verankert ist. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehung.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, kommen Sie gerne auf uns zu.