Immobilien sind immer wieder Bestandteil von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen zwei Erbparteien. Zum Leidwesen der Erben sind die hohen Prozesskosten laut aktuellem Urteil des Bundesfinanzhofes steuerlich nicht absetzbar, wie der LBS-Infodienst Recht und Steuer mitgeteilt hat (AZ VI R0/14) mehr lesen...
Mehr lesen