Urteil: Mieter haftet nicht zwangsläufig für defekten Boiler

Urteil: Mieter haftet nicht zwangsläufig für defekten Boiler

In einem aktuellen Urteil entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass ein Mieter nicht für einen Schaden aufkommen muss, der durch einen defekten Boiler entstanden ist. Wenn bewiesen wurde, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, haftet der Vermieter für die entstandenen Schäden (AZ I-24 U 164/15).mehr lesen22

user-gravatar
Silvia-9177
No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.