Energieausweis

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Energieausweis für Eigentümer

Nach der am 1. Mai 2014 in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) enthält der neue Ausweis eine detailliert Verbrauchsskala und ist mit Energieeffiziensklassen ausgestattet, um Käufer und Mieter einen noch schnelleren Überblick über die wichtigsten Kennzahlen einer Immobilie zu geben.

Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis, welcher ist für Sie der richtige?

Welchen Ausweis Sie benötigen, richtet sich nach Alter und Zustand der Immobilie. Generell gilt: Bei allen Neubauten und vor 1977 gebauten Häusern, die nicht in der Zwischenzeit saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei allen anderen Immobilien reicht der Verbrauchsausweis.

Der Unterschied zwischen den beiden Ausweisen:

Der verbrauchsorientierte Energieausweis / Energiepass spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig. Er ist günstiger als der Bedarfsausweis.

Der bedarfsorientierte Energieausweis / Energiepass berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfaßt, das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik. Außerdem zeigt er Einspar- und  Modernisierungspotenziale auf. Er ist teurer, dafür aber umfangreicher.

Beim Verkauf oder Vermietung muss den Interessenten bereits bei der Besichtigung der Energieausweis vorgelegt werden (Vorzeigepflicht auch ohne Aufforderung). Der Ausweis ist nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages im Original oder in Kopie an den Vertragspartner zu übergeben.

Energiekennwerte in ImmobilienanzeigePflichtangaben bei jeder kommerziellen Anzeige zum Verkauf, Vermietung oder Verpachtung

Art des Energieausweises

Endenergiebedarf/Endenergieverbrauchskennwert (bei Nichtwohngebäuden sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt)

Wesentlicher Energieträger der Heizung Baujahr des Gebäudes (bei Wohngebäuden)

Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden; gilt nicht für Ausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden)

Zuwiderhandlungen können ab 01.05.2015 bis zu 15.000,- EUR Strafe kosten.

Bezugsquellen:

Ihr Schornsteinfeger

Energieberater

Online Anbieter (z.B. Immobilienscout24, Minol, Dena, etc.)

Sie haben noch Fragen oder wünschen einen Energieausweis für Ihre Immobilie? Wir sind Ihnen gerne behilflich den richtigen Partner zu finden und freuen uns auf Ihren Anruf unter: 0721-66 98 23 66 oder 0176 845 270 95.

Und was ist wenn …

… ich die Immobilie selbst bewohne und sie weder vermieten noch verkaufen will?

Wenn Sie Ihre Immobilien selbst bewohnen, brauchen Sie keinen Energieausweis. Mit einer Ausnahme: Wenn die Baugenehmigung für das Eigenheim nach Oktober 2007 beantragt wurde oder der Baubeginn erfolgt ist, ist ein Energiepass erforderlich, unabhängig davon, ob Sie verkaufen oder vermieten möchten. Ausgenommen davon sind Baudenkmäler, kleine Bauten unter 50 Quadratmetern und Sonderbauten wie z.B. unregelmäßig geheizte Firmengebäude.

… ich schon einen Energieausweis habe?

In der Regel ist ein Energieausweis zehn Jahre lang gültig. Ausnahme: Ihre Immobilien wird zwischenzeitlich energetisch saniert oder modernisiert. Dann muss auch der Ausweis erneuert werden. Die Energieeffizienzklasse ist für Ausweisen, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden, keine Pflicht. Sie muss auch nicht in Immobilienanzeigen angegeben werden.

… ich meine Immobilie ohne Energieausweis verkaufen oder vermieten?

Sie als Eigentümer sind dafür verantwortlich, alle Pflichten zum Energieausweis einzuhalten. Kommen Sie Ihren Pflichten nicht nach, droht Ihnen ein Bußgeld. Der Makler Ihres Vertrauens kann Sie bei der Beauftragung des Energieausweises unterstützen.

… ich einen Ausweis beantragen möchte – welche Unterlagen benötige ich?

Für den Energieverbrauchsausweis sind die Heizkostenabrechnungen des gesamten Hauses der letzten 3 Jahre notwendig. Für einen Energiebedarfsausweis prüft eine Fachkraft die Immobilie vor Ort. Außerdem benötigen Sie wie beim Verbrauchsausweis Heizkostenabrechnungen. Hinzu kommen Baupläne, der Grundriss sowie die Dokumentation von Sanierungen.